Der Verkauf und die Lieferung erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers Car ONE EOOD (nur „Car ONE“), die durch Auftragserteilung und / oder verbindliche Bestätigung als anerkannt gelten. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Die vereinbarten Preisen sind Festpreise, Skonto ist nicht möglich.
Sämtliche Angaben in den Angeboten von Car ONE sind bezüglich der Modelle, Preise und Spezifikationen unverbindliche Richtwerte. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteiligen Erklärungen enthalten. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Auftrags des Kunden durch Car ONE zustande. Diese Auftragsbestätigung wird elektronisch per E-Mail übermittelt.
Alle Liefertermine sind ausschließlich unverbindlich. Der Verkäufer haftet nicht bei einer Änderung des Liefertermins oder bei einer Stornierung des Auftrags. Eine Haftung von Car ONE für Fehler oder Änderungen der Ware durch den Hersteller/den Lieferant ist ausgeschlossen. Irrtümer sowie Preisänderungen (insbesondere infolge von Modellwechseln, sogenannten Facelifts oder Änderungen der Serienausstattung durch den Hersteller, sowie infolge von Wechselkursschwankungen beim Fahrzeugeinkauf in EU-Ländern, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen)vorbehalten. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Car ONE übermittelt dem Kunden die Bereitstellunganzeige per E-Mail. Die Bereitstellunganzeige gilt als erhalten am Tag ihrer Übersendung an der E-Mail Adresse des Kunden. Der Kunde hat eine Auslieferungsfrist von 72 Stunden die Fahrzeuge zu laden (die Frist läuft ab der Erhalt der Bereitstellunganzeige nach dem vorherigen Satz). Die rechtzeitige und vollständige Gesamtzahlung nach den nächsten Absätzen ist eine ausschiebende Bedingung der Warenübergabe durch Car ONE. Der Kunde trägt die Transportkosten ab Erfüllungsort und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden bzw. Spedtion/ Frachtführer/ LKW über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Auslieferung ist. Bei vom Kunden zu vertretender Verzögerung der Auslieferung, geht die Gefahr mit der Ablauf der Auslieferungsfrist auf ihn über. Im Fall einer Verzögerung der Auslieferung seitens des Kunden, schuldet der Kunde Lagerkosten von EUR 10,00 pro Tag pro Fahrzeug.
Die Fahrzeuge müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Übermittlung der Bereitstellunganzeige durch Car ONE (per E-Mail) und gemäß einer Proformarechnung unter Angabe der Identifikationsnummer des Fahrzeuges (VIN) ordnungsgemäß durch den Käufer bezahlt werden. Die vollständige Bezahlung ist eine Ausschiebungsbedingung für die Übergabe nach den vorherigen Absätzen. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum Verzugszinssatz von 0,5 % pro Tag des Netto Gesamtwertes der Ware zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Car ONE aus dem Vertrag und anderen laufenden Geschäftsbeziehungen (gesicherte Forderungen) behält sich Car ONE das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Car ONE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Soweit Car ONE zur Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Drittwiderspruchsklage betreiben müssen, sind alle hierbei entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte sofort geltend machen. Im Fall eines Rücktrittes schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Netto Gesamtkaufpreises der Waren. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Herausgabe und dem Rücktritt stehen, trägt der Kunde. Der Eigentumsvorbehalt für die Ware gilt bis zur endgültigen Zahlung des Preises aller Waren.
Der Verkäufer übermittelt dem Kunden alle Eigentumspapiere der Waren erst nach der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises. Die Übermittlung erfolgt per Expresskurier (Lieferung im Rahmen von einem Werktag).
Weist die gelieferte Ware Mängel auf, müssen diese uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tagen nach der Annahme, ausschließlich schriftlich (per Email) gerügt werden. Mündliche Beanstandungen sind nicht gültig. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ist die Ware mangelhaft, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach der Wahl von Car ONE auf das Recht, den Mangel zu beseitigen, einen Preisnachlass anzubieten oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung).
Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Parteien bestätigen, dass jede über ein volles Vertretungsbefungnis verfügt, handlungsfähig ist und ordnungsgemäß zum Abschluss und Erhalt dieses Dokuments sowie zur Übernahme dessen Regeln und Bedingungen ermächtigt wurde. Diese Bedingungen des Verkäufers Car ONE EOOD gelten vorrangig gegenüber eventuell anders lautenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sämtliche Rechtsverhältnisse, der Liefervertrag, einschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages, unterliegen ausschließlich bulgarischem Recht unter Ausschluss der kollisionsnormen des Internationalen Privatrecht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ebenfalls ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag entstanden sind oder die sich auf diesen beziehen, einschließlich der Streitigkeiten, die aus seiner Auslegung entstanden sind oder sich auf seine Auslegung beziehen, Unwirksamkeit, Erfüllung oder Aufhebung, sowie auch die Streitigkeiten über Auffüllen von Lücken in dem Vertrag oder seine Anpassung aufgrund neu ergebener Umstände, werden durch Schlichtung (von drei Schlichtern), am Schiedsgericht der bulgarischen Industrie- und Handelskammer entsprechend seiner Satzung und Schlichtungsregeln durchgeführt und entschieden. Gerichtsort ist Sofia, Bulgarien, die Verfahrenssprache ist Bulgarisch.“